Beratungsteam
Unsere Grundsätze: Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Schweigepflicht


Beratungslehrkräfte
Sprechzeit nach Vereinbarung. Wende dich gerne per E-Mail an die betreffende Lehrkraft.
Jürgen Wattig
Kontakt
Beratungslehrer
Ausbildungsbegleitung Berufsschule (QuABB), Schulkoordinator Berufliche Orientierung
Farnoush Sedighi
Kontakt
Beraterin
Unterstützung Schülerinnen, Schüler und Eltern mit Migrationshintergrund, Herkunft: Iran
Abdellah El Ouennass
Kontakt
Berater
Unterstützung Schülerinnen, Schüler und Eltern mit Migrationshintergrund, Herkunft: Marokko
Unsere Beratungsgrundsätze
Freiwilligkeit
Für alle Angebote der Schulsozialarbeit entscheiden sich die einzelnen Schüler/Schülerinnen, Eltern, Kollegen/innen in der Regel freiwillig.
Vertraulichkeit
Es findet keine Leistungsbewertung der Schüler/innen von Seiten der Schulsozialarbeit statt und der vertrauliche Umgang mit Informationen sowohl von Schülern/innen oder ihren Eltern als auch von Seiten der Lehrer/innen ist selbstverständliche Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen oder bei Gefährdungssituationen.
Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen oder bei Gefährdungssituationen.
Schweigepflicht
Schulsozialarbeiter/innen unterliegen der beruflichen Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 5 StGB), eine Anzeigepflicht gem. § 138 StGB besteht nur ausnahmsweise, und zwar für eine kleine Gruppe schwerster geplanter Straftaten wie z.B. Mord oder Raub. Von der Schweigepflicht können sie nur von den Schülerinnen und Schülern (schriftliche Einwilligung), Erziehungsberechtigten oder von einer dazu bemächtigten Behörde befreit werden.




